Zusammenführung Bau- und Zonenordnungen von Littau und Luzern
Neue Bau- und Zonenordnung
Baugesuche
Für alle Baugesuche, die bis 24. Oktober 2022 nicht rechtskräftig waren, gilt die neue Bau- und Zonenordnung. Bis zur Genehmigung der neuen Bau- und Zonenordnung ist jedoch auch noch die heutige rechtskräftige BZO relevant. Damit das Baugesuch bewilligt werden kann, müssen die jeweils strengeren Vorgaben eingehalten werden. Sobald die neue Bau- und Zonenordnung genehmigt ist, sind die bisherigen Bau- und Zonenordnungen des Stadtteils Littau und des Stadtteils Luzern nicht mehr zu beachten. Die Genehmigung ist frühestens Ende 2026 zu erwarten.
Mit Fragen zu einem konkreten Baugesuch wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Person des Teams Baubewilligungen oder bei Vorabklärungen ans Team Bauberatungen.
Ersatz Wärmeerzeuger
Beim Ersatz des Wärmeerzeugers ist das neue Teilverbot für fossile Energien zu beachten.
Zeitplan
Informationen zum Zeitplan und dem bisherigen Prozess der Bau- und Zonenordnung finden Sie rechts oben unter "Projekt-Phasen anzeigen".