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Auf dieser Seite findest du Projekte aufgelistet, an denen du in einer bestimmten Form partizipieren kannst. Partizipation bedeutet teilhaben, teilnehmen oder beteiligt sein. Oft werden Synonyme wie Beteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache oder Einbeziehung verwendet. So vielfältig die Begriffe sind, so vielfältig auch das Verständnis, was Partizipation genau ist. Partizipation ist meistens kein punktuelles Ereignis, sondern ein Prozess mit zahlreichen Schritten.

Der Leitfaden «Partizipative Planungsprozesse» der Stadt Luzern bietet eine Übersicht der wichtigsten Themen und Fragen und hilft, Partizipationsprozesse erfolgreich zu planen und durchzuführen.

Zusammenführung Bau- und Zonenordnungen von Littau und Luzern

Neue Bau- und Zonenordnung: 2. Öffentliche Auflage

Über diesen Prozess

Die Auflage der Änderungen fand vom 28. April bis 27. Mai 2026 statt (Zweite Auflage). Sie ist abgeschlossen. Einsprachen sind nicht mehr möglich. Die aktualisierte Karte der Bau- und Zonenordnung finden Sie unter diesem Link. Das Bau- und Zonenreglement ist unter diesem Link verfügbar.


Seit der Fusion der Stadt Luzern mit der ehemaligen Gemeinde Littau im Jahr 2010 gibt es auf dem Stadtgebiet zwei Bau- und Zonenordnungen. Die beiden Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente der Stadtteile Littau (BZO 2008) und Luzern (BZO 2013/2020) werden zusammengeführt. Basis für die neue Bau- und Zonenordnung bildet das Raumentwicklungskonzept 2018. Dieses wurde mit breitem Mitwirkungsverfahren erarbeitet. 
Im Stadtteil Littau (Littau und Reussbühl) wird die BZO gesamthaft revidiert. Das Bau- und Zonenreglement ändert sich und in gewissen Gebieten werden neue Nutzungsmöglichkeiten (Umzonung) und Möglichkeiten zur Verdichtung geschaffen (Aufzonung). Im Stadtteil Luzern finden grundsätzlich keine Um- und Aufzonungen statt, denn die Bau- und Zonenordnung des Stadtteil Luzern wurde im Jahr 2013 gesamtrevidiert und erst kürzlich im Jahr 2020 teilrevidiert. Ausnahmen bilden Änderungen mit einem hohen öffentlichen Interesse. In das neue Bau- und Zonenreglement werden zudem aufgrund neuer Strategien u.a. zu den Themen Energie- und Klimastrategie, Stadtklima, Biodiversität und Quartierzentren neue Regelungen aufgenommen.

Der Grosse Stadtrat hat die neue Bau- und Zonenordnung (vgl. Bericht und Antrag 44/2023 vom 6. Dezember 2023) an seiner Sitzung vom 21. März 2024 zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Diese Überarbeitung ist nun abgeschlossen. In einem intensiven Austausch mit der Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission konnten zukunftsgerichtete und tragfähige Lösungen für die kritisierten Punkte gefunden werden. Zusätzlich flossen weitere dringliche Themen in die Überarbeitung ein, die für die Entwicklung der Stadt von grosser Bedeutung sind und für die ein hohes öffentliches Interesse besteht (vgl. Flyer). Die Beratung im Grossen Stadtrat wird voraussichtlich im Februar 2027 stattfinden.


Bis zur Genehmigung der neuen BZO durch den Regierungsrat (frühestens Mitte 2027) können Baugesuche nur bewilligt werden, wenn sie sowohl den Bestimmungen der heute geltenden BZO als auch der neuen BZO (Version zweite Auflage) entsprechen bzw. die jeweils strengeren Vorgaben einhalten. Baugesuche können jedoch nach der neuen BZO geplant und eingegeben werden.

Referenz: dialogluzern-PART-2021-09-16

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