Zusammenführung Bau- und Zonenordnungen von Littau und Luzern
Neue Bau- und Zonenordnung
Über diesen Prozess
Seit der Fusion von Littau und Luzern gibt es in der Stadt zwei Bau- und Zonenordnungen. Nun werden sie zusammengeführt. Der Grosse Stadtrat hat die neue Bau- und Zonenordnung (vgl. Bericht und Antrag 44/2023 vom 6. Dezember 2023) an seiner Sitzung vom 21. März 2024 zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Eine zweite öffentliche Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist frühestens Mitte 2027 zu erwarten. Der Stand der ersten öffentlichen Auflage bleibt als Planungszone bis zur zweiten öffentlichen Auflage bestehen. Bis zur Genehmigung müssen Baugesuche sowohl den Bestimmungen der heute geltenden BZO als auch der neuen BZO (zurzeit gemäss erster öffentlicher Auflage 2022) entsprechen bzw. die jeweils strengeren Vorgaben einhalten. Die Bestimmungen der neuen Bau- und Zonenordnung (erste öffentliche Auflage) stehen zur Einsicht in der Online-Karte und unter "Dokumente Auflage 2022" zur Verfügung.
Seit der Fusion der Stadt Luzern mit der ehemaligen Gemeinde Littau im Jahr 2010 gibt es auf dem Stadtgebiet zwei Bau- und Zonenordnungen. Die beiden Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente der Stadtteile Littau (BZO 2008) und Luzern (BZO 2013/2020) werden aufgrund der Fusion als auch aufgrund geänderter kantonalen Vorgaben zu einem Zonenplan und einem Bau- und Zonenreglement zusammengeführt. Basis für die neue Bau- und Zonenordnung bildet das Raumentwicklungskonzept 2018. Dieses wurde mit breitem Mitwirkungsverfahren erarbeitet.
Im Stadtteil Littau (Littau und Reussbühl) wird die BZO gesamthaft revidiert. Das Bau- und Zonenreglement ändert sich und in gewissen Gebieten werden neue Nutzungsmöglichkeiten (Umzonung) und Möglichkeiten zur Verdichtung geschaffen (Aufzonung).
Im Stadtteil Luzern finden grundsätzlich keine Um- und Aufzonungen statt, denn die Bau- und Zonenordnung des Stadtteil Luzern wurde im Jahr 2013 gesamtrevidiert und erst kürzlich im Jahr 2020 teilrevidiert. Ausnahmen bilden zwei Aufzonungen in öffentlichem Interesse für den gemeinnützigen Wohnraum (Urnerhof, Sagenmatt).
In das neue Bau- und Zonenreglement werden zudem aufgrund neuer Strategien u.a. zu den Themen Energie- und Klimastrategie, Stadtklima, Biodiversität und Quartierzentren neue Regelungen aufgenommen.
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