Zusammenführung Bau- und Zonenordnungen von Littau und Luzern
Neue Bau- und Zonenordnung
Phasen des Projekts
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101.01.2016 - 31.12.2018
Raumentwicklungskonzept
Das Raumentwicklungskonzept 2018 bildete die erste Phase im Zusammenführungsprozess der beiden Bau- und Zonenordnungen (BZO) und dient den Behörden als verbindliche Grundlage. Es zeigt, wie sich die Stadt Luzern in den nächsten 15 Jahren räumlich entwickeln soll. Die Stadt wächst. Um eine hohe Lebensqualität zu gewährleisten, hat das Wachstum unter bestimmten Bedingungen zu erfolgen: Ziel ist es, dass vielseitig nutzbare und qualitativ hochstehende Freiräume entstehen, ÖV, Fuss- und Veloverkehr gefördert werden, Quartiere als Identifikations- und Lebensraum für das Zusammenleben gestärkt werden sowie ein vielfältiges Wohnraumangebot und attraktive Arbeitsplätze bestehen.
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201.01.2019 - 31.07.2022
Entwurf neue Bau- und Zonenordnung
Auf Basis des Raumentwicklungskonzepts, übergeordneten Vorgaben des Bundes und des Kantons sowie diversen städtischen Strategien (u.a. Klima- und Energiestrategie, Klimaanpassungsstrategie, Biodiversitätsförderung, Familiengartenstrategie, Mobilitätsstrategie) wurden die Bau- und Zonenordnungen der ehemaligen Gemeinde Littau und der ehemaligen Stadt Luzern zu einer Bau- und Zonenordnung zusammengeführt. Es handelt sich um einen Entwurf, welcher im weiteren Verfahren aufgrund der Vorprüfung durch den Kanton, der Mitwirkung der Bevölkerung und der öffentlichen Auflage noch Änderungen erfahren wird.
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301.04.2021 - 31.03.2022
Vorprüfung
Der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement müssen vor der öffentlichen Auflage dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden. Im Rahmen der Vorprüfung werden sie auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit sowie auf die Übereinstimmung mit den Richtplänen überprüft. So können allfällige Mängel frühzeitig erkannt und noch vor der öffentlichen Auflage und der Beschlussfassung korrigiert werden. Der Entwurf der neuen Bau- und Zonenordnung wurde dem Kanton im April 2021 zur Vorprüfung eingegeben. Das kantonale Vorprüfungsverfahren ist auf Grund der diversen involvierten Stellen zeitintensiv. Verschiedene Fachleute müssen umfangreiche Dossiers prüfen und Stellung dazu nehmen.
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419.10.2021 - 10.12.2021
Mitwirkung
Die Bevölkerung und weitere Betroffene müssen frühzeitig über die Ziele und Inhalte von Planungen informiert und in geeigneter Form miteinbezogen werden. Es ist der Stadt freigestellt, ob sie vorgängig zur öffentlichen Auflage eine andere Form der Mitwirkung machen. Die Stadt Luzern möchte, dass Rückmeldungen möglichst niederschwellig geäussert werden können. Aus diesem Grund hat sie sich für eine öffentliche Mitwirkung entschieden. In diesem Rahmen konnten vom 19. Oktober -10. Dezember 2021 Rückmeldungen eingebracht werden. Diese flossen in den Entwurf für die öffentliche Auflage ein.
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518.10.2022 - 31.07.2023
Öffentliche Auflage und Einspracheverhandlungen
Bei Ortsplanungsverfahren ist es obligatorisch, den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die öffentliche Auflage findet vom 24. Oktober - 22. November 2022 statt. Während dieser Zeit können Betroffene Einsprache erheben. Die Gemeinde prüft die Einsprachen und versucht, eine Lösung zu finden. Hat die Einigung wesentliche Änderungen der Bau- und Zonenordnung zur Folge, wird den Betroffenen das rechtliche Gehör gegeben oder die Unterlagen werden ein zweites Mal öffentlich aufgelegt.
Ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage ist für Bauprojekte die neue Bau- und Zonenordnung ebenfalls verbindlich. Jedoch gilt auch die alte Bau- und Zonenordnung noch, da die neue noch nicht genehmigt wurde. Soll ein Bauprojekt vor der Genehmigung der neuen Bau- und Zonenordnung bewilligt werden, ist es auf die strengere der beiden Regelungen auszurichten.
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601.03.2024 - 21.03.2024
Beratung Grosser Stadtrat
Der Grosse Stadtrat hat die neue Bau- und Zonenordnung (vgl. Bericht und Antrag 44/2023 vom 6. Dezember 2023) an seiner Sitzung vom 21. März 2024 behandelt und zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Weiterhin müssen Baugesuche sowohl den Bestimmungen der heute geltenden als auch der neuen BZO entsprechen.
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721.03.2024 - 31.03.2026
Fachliche Überarbeitung und 2. öffentliche Auflage
Zurzeit befindet sich die Bau- und Zonenordnung zur Überarbeitung beim Stadtrat. Sobald diese abgeschlossen ist, wird sie nochmals im Grossen Stadtrat behandelt und öffentlich aufgelegt. Diese zweite öffentliche Auflage findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt.
Bis zur Genehmigung (frühestens Mitte 2027) müssen Baugesuche weiterhin sowohl den Bestimmungen der heute geltenden als auch der neuen BZO (aktuell der ersten öffentlichen Auflage 2022) entsprechen. -
801.04.2026 - 31.07.2027
Beschluss Grosser Stadtrat und Genehmigung
Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat und den Stimmberechtigten den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement und die verbliebenen Einsprachen zur Beschlussfassung. Die Beschlüsse können innert 20 Tagen mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.
Die Stadt übermittelt dem Regierungsrat nach erfolgter Beschlussfassung den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement zur Genehmigung. Dieser entscheidet mit der Genehmigung über allfällige Verwaltungsbeschwerden. Der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft, soweit sie nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist frühestens Mitte 2027 zu erwarten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Baugesuche sowohl den Bestimmungen der heute geltenden als auch der neuen BZO entsprechen.