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Auf dieser Seite findest du Projekte aufgelistet, an denen du in einer bestimmten Form partizipieren kannst. Partizipation bedeutet teilhaben, teilnehmen oder beteiligt sein. Oft werden Synonyme wie Beteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache oder Einbeziehung verwendet. So vielfältig die Begriffe sind, so vielfältig auch das Verständnis, was Partizipation genau ist. Partizipation ist meistens kein punktuelles Ereignis, sondern ein Prozess mit zahlreichen Schritten.

Der Leitfaden «Partizipative Planungsprozesse» der Stadt Luzern bietet eine Übersicht der wichtigsten Themen und Fragen und hilft, Partizipationsprozesse erfolgreich zu planen und durchzuführen.

Richtpläne Fuss- und Veloverkehr

Öffentliche Vernehmlassung der Richtplanentwürfe

Über diesen Prozess

Öffentliche Vernehmlassung der Entwürfe des Richtplans Fussverkehr und des Richtplans Veloverkehr der Stadt Luzern

Die kommunalen Richtpläne Fuss- und Veloverkehr der Stadt Luzern sind wichtige Planungsinstrumente, um das Fuss- und Velowegnetz zu erhalten und auszubauen. Aus diesem Grund werden die erlassenen Richtpläne (Text und Karte) aktualisiert und überarbeitet. Dabei wird das Fuss- und Velowegnetz der Stadt Luzern neu definiert.


Was ist ein kommunaler Richtplan?

Ein kommunaler Richtplan ist ein Planungsinstrument, das Themen wie Siedlung, Verkehr und Infrastruktur koordiniert und festlegt, wie sich eine Gemeinde räumlich entwickeln soll. Der kommunale Richtplan ergänzt und konkretisiert Richtpläne auf kantonaler Ebene und zeigt für einen Zeitraum 10 bis 15 Jahren auf, welche raumplanerischen Ziele wann und wie umgesetzt werden sollen. Der Richtplan ist behördenverbindlich.


Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme an der öffentlichen Vernehmlassung!


Wo finde ich die Unterlagen der stattgefundenen öffentlichen Vernehmlassung?

Zu den Vernehmlassungsunterlagen gelangen Sie über das jeweilige Dokument via blauem Feld oben rechts auf dieser Seite.


Übersicht der Unterlagen zur öffentlichen Vernehmlassung

Richtplan Fussverkehr
- Richtplantext
- Richtplankarte
- Massnahmenplan
- Beilage 1: Zusammenfassung der politischen Vorstösse
-
Beilage 2: Unfallanalyse
-
Beilage 3: Ergebnis öffentliche Umfrage
-
Beilage 4: Übersichtsplan Längsneigung

Die Beilagen zum Richtplan Fussverkehr dienen zur Information.

Richtplan Veloverkehr
- Richtplantext
- Richtplankarte


Bei Fragen können Sie sich gerne an Franziska Rogger (franziska.rogger@stadtluzern.ch) wenden.

Für technische Unterstützung kontaktieren Sie bitte info@dialogluzern.ch

Referenz: dialogluzern-PART-2022-02-27

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