Quartiereffekt
Reussbühl, Seetalplatz, Viscosistadt, Ibach und Meierhöfli mit deinen Ideen mitgestalten.
Teilnahmebedingungen Quartiereffekt
Mit dem Pilotprojekt Quartiereffekt sind alle Menschen in Reussbühl, am Seetalplatz, in der Viscosistadt, im Ibach und im Meierhöfli eingeladen, Ideen zur Gestaltung, Nutzung oder Veränderung ihres Quartiers einzubringen. Zur Verfügung steht ein Budget von total 21'000 Franken. Angesprochen sind Menschen jeglichen Alters, die in oder rund um LuzernNord wohnen, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen. Das Ziel ist es, diese Personen aktiv an der Entwicklung von LuzernNord zu beteiligen. Der Quartiereffekt wird vollständig digital über die Website www.quartiereffekt.ch abgewickelt.
1 Teilnahmeberechtigung
+ Die Teilnehmenden haben einen Bezug zu LuzernNord bzw. zu Reussbühl, zum Seetalplatz, zur Viscosistadt, zu Ibach oder zum Meierhöfli. Sie wohnen, arbeiten, studieren oder verbringen ihre Freizeit dort
+ Alle dürfen beim Quartiereffekt Ideen eingeben, unabhängig von Alter, Nationalität, Wohnsitz, digitalen Fähigkeiten oder Teilnahme am demokratischen Prozess.
+ Auch Gruppen dürfen Ideen eingeben, müssen jedoch mindestens eine für die Idee verantwortliche Person angeben. Diese Person hat das 18. Altersjahr vollendet und ist mündig.
+ Juristische Personen (z. Bsp. Vereine) mit Sitz in der Schweiz sind ebenfalls zugelassen.
2 Kriterien, die Ideen erfüllen müssen
+ Dein Projekt ist öffentlich zugänglich und hat einen Nutzen für die Allgemeinheit.
+ Deine Idee wird in LuzernNord, also in Reussbühl, am Seetalplatz, in der Viscosistadt, im Gebiet Bahnhof Emmenbrücke, im Ibach oder im Meierhöfli umgesetzt.
+ Dein Projekt wird durch dich, deine Gruppe, deinen Verein, deine Organisation oder dein Unternehmen selbstständig umgesetzt.
+ Deine Idee wird durch den Quartiereffekt mit maximal 7’000 Franken unterstützt.
+ Du bist bereit eine kurze Projektskizze einzugeben.
+ Dein Projekt hat keinen kommerziellen Hintergrund.
+ An deiner Idee ist mindestens eine volljährige Person beteiligt.
3 Ausschlusskriterien
+ Ideen ohne Bezug zu LuzernNord bzw. zu Reussbühl, zum Seetalplatz, zur Viscosistadt, zu Ibach oder zum Meierhöfli.
+ Ideen, die ausschliesslich Einzelinteressen dienen.
+ Ideen, die primär einen gewinnorientierten Zweck oder Werbezweck verfolgen.
+ Ideen, die mit der Politik oder den Vorgaben der Stadt Luzern oder der Gemeinde Emmen im Widerspruch stehen.
+ Keine Mitfinanzierung von grösseren Projekten
4 Ablauf
1 Einreichung der Idee
Die Ideen der Bevölkerung, Gruppen und Organisationen werden über die Plattform Dialog Luzern unter www.quartiereffekt.ch eingegeben. Bei der Eingabe sind die Teilnahmebedingungen von Quartiereffekt und die Nutzungsbedingungen von Dialog Luzern zu beachten. Die Eingabe der Ideen beginnt am 10. März 2022 und endet am 1. Mai 2022. Die Überprüfung der Machbarkeit der Ideen erfolgt bis am 20. Mai 2022.
2 Machbarkeitsprüfung und Ausschluss aus dem «Quartiereffekt»
Die Machbarkeitsprüfung wird durch das Gebietsmanagement LuzernNord und dem Team Digital Stadt Luzern, in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen und den direkt betroffenen durchgeführt. Die Ideen werden zusätzlich auf die Erfüllung der Kriterien überprüft.
Das Gebietsmanagement LuzernNord, die Stadt Luzern und die Gemeinde Emmen treffen allein und abschliessend die Zulassung der Ideen für die Abstimmung. Grundsätzlich sollten die Eingebenden eine Begründung erhalten bei einer Ablehnung oder einem Ausschluss, das Team hinter «Quartiereffekt» ist jedoch nicht verpflichtet dazu.
Wird die Verletzung der Kriterien nach gewonnener Abstimmung bekannt, sind die Teilnehmenden verpflichtet, den vollständigen Förderbeitrag zurückzuerstatten und die Umsetzung des Projekts zu unterlassen.
3 Abstimmung und Veröffentlichung der Gewinnerideen
Sobald die Ideen nach der Machbarkeitsprüfung für die Abstimmung zugelassen wurden, geht es in die Abstimmung. Diese beginnt am 21. Mai und dauert bis am 8. Juli 2022. Die Ideen mit den meisten Stimmen werden umgesetzt, bis der Betrag von CHF 21'000.- erreicht ist. Restbeträge, die entstehen können, verfallen und werden nicht ausgezahlt. Die Gewinner werden danach kontaktiert.
4 Förderbeitragsauszahlung
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Absprache mit den Ideengebern. Die Beiträge sind für die Idee zweckgebunden und nicht übertragbar auf andere Ideen, Projekte oder sonstiges. Die Realisierung der Idee durch die eingebenden Personen erfolgt bis spätestens Ende 2023. Ist dies nicht möglich, muss das Gebietsmanagement LuzernNord informiert werden. Es wird das Recht vorbehalten, in diesem Fall das Geld zurückzufordern.
Gibt es im Prozess Veränderungen in der Ausgangslage, in den Rahmenbedingungen (z.B. gesetzliche Veränderungen, Projekt gilt nicht als realisierbar), bei den Teilnehmenden (z.B. Versterben des Ideeneingebers) oder wenn die Teilnahmebedingungen verletzt werden, kann die Auszahlung der Förderbeiträge auf unbestimmte Zeit verschoben oder die Zahlung im gesamten Umfang eingestellt werden.
5 Informationspflicht nach der Umsetzung
Der Abschluss des Projekts ist dem Gebietsmanagement LuzernNord zu melden. Dies umfasst einen kurzen Bericht über das Projekt mit einer Zusammenstellung der Kosten und mindestens einem Foto. Ansonsten bestehen keine formalen Vorgaben.
5 Allgemeine Bedingungen
1 Verantwortliche des «Quartiereffekt»
Gemeindeverband LuzernPlus, Gebietsmanagement LuzernNord, https://www.luzernplus.ch/luzernnord
Stadt Luzern, Digital, https://www.stadtluzern.ch/politikverwaltung/stadtverwaltung/dienstabteilungenbereiche/23236
Stadt Luzern, Quartierentwicklung
https://www.stadtluzern.ch/politikverwaltung/stadtverwaltung/dienstabteilungenbereiche/10523
Gemeinde Emmen, Kommunikation und Marketing / Wirtschaftsförderung
https://www.emmen.ch/unterinstanzen/13981
2 Medien und Kommunikation
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass alle am Projekt beteiligten Organisationen, die eingebrachten Ideen medial, insbesondere in Medien und Social Media, veröffentlicht werden können.
Die Gewinnenden sind zudem damit einverstanden, dass sie als solche in den Social Media und anderen elektronischen oder gedruckten Kommunikationsmitteln erwähnt werden. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass die Realisierung ihres Projekts kommunikativ begleitet wird.
3 Geltung der Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmenden akzeptieren durch ihre Teilnahme die vorliegenden Teilnahmebedingungen, sowie die Nutzungsbedingungen der Plattform Dialog Luzern.
4 Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Plattform Dialog Luzern.
5 Vorzeitige Beendigung
Das Gebietsmanagement LuzernNord oder das Team Digital der Stadt Luzern behält sich das Recht vor, das Projekt jederzeit vorzeitig zu beenden oder terminlich zu verschieben, wenn die ordnungsgemässe Durchführung aus technischen, rechtlichen oder anderweitigen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
6 Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung des Gebietsmanagements LuzernNord, des der Stadt Luzern, der Gemeinde Emmen oder einem weiteren Träger des «Quartiereffekts» ausgeschlossen.
7 Korrespondenz und Rechtsweg
Über das Projekt wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.