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Auf dieser Seite findest du Projekte aufgelistet, an denen du in einer bestimmten Form partizipieren kannst. Partizipation bedeutet teilhaben, teilnehmen oder beteiligt sein. Oft werden Synonyme wie Beteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache oder Einbeziehung verwendet. So vielfältig die Begriffe sind, so vielfältig auch das Verständnis, was Partizipation genau ist. Partizipation ist meistens kein punktuelles Ereignis, sondern ein Prozess mit zahlreichen Schritten.
Der Leitfaden «Partizipative Planungsprozesse» der Stadt Luzern bietet eine Übersicht der wichtigsten Themen und Fragen und hilft, Partizipationsprozesse erfolgreich zu planen und durchzuführen.
Einführung des Öffentlichkeitsprinzips Stadt Luzern
Vernehmlassung zum Reglement über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Luzern (ÖPR)
Über diesen Prozess
Per 1. Juni 2025 hat der Kanton Luzern das Öffentlichkeitsprinzip für seine Verwaltungsorgane eingeführt. Den Einwohnergemeinden des Kantons Luzern wird eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2030 gewährt, um das Öffentlichkeitsprinzip über eine eigene Regelung auf Reglementstufe umzusetzen, andernfalls gilt die kantonale Regelung. Der Stadtrat wird beim Grossen Stadtrat beantragen, eine eigenständige rechtliche Grundlage zu schaffen und damit das Öffentlichkeitsprinzip im städtischen Recht zu verankern. Ziel ist, die Transparenz des städtischen Handelns zu sichern, die Bevölkerung aktiv zu informieren und den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten. Der Stadtrat hat die Stadtkanzlei ermächtigt, zum vorliegenden Entwurf des Berichtes und Antrages zum Reglement über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Luzern ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Gerne laden wir Sie ein, an der Vernehmlassung teilzunehmen. Wir verweisen auf den Vernehmlassungsentwurf des Berichtes und Antrages zum Reglement über das Öffentlichkeitsprinzips der Stadt Luzern. Interessierte können dazu mittels Fragebogen bis spätestens 8. Mai 2026 Stellung nehmen.
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