Zwischennutzung Inseli
Freiraum auf dem Carparkplatz Inseli
Ausgangslage
Das Inseli ist ein bedeutender und prominenter Freiraum für die Stadt Luzern. Durch seine zentrale Lage in der Nähe des Bahnhofs, der Universität und des KKLs ist das Inseli zu praktisch jeder Tages- und Nachtzeit besucht und belebt. Zudem ist das Inseli Austragungsort von Veranstaltungen wie der Luzerner Herbstmesse «Määs» und «Rudolfs Weihnacht». Durch die Nähe zum Stadtzentrum, dem Bahnhof und der Universität Luzern ist der Nutzungsdruck auf das Inseli entsprechend hoch.
Im Mai 2015 wurde die Initiative «Lebendiges Inseli statt Blechlawine» eingereicht. Diese verlangt die Aufhebung des Carparkplatzes Inseliquai zugunsten einer Erweiterung der dort bestehenden Grünfläche. Am 24. September 2017 wurde die Initiative von 51,6 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen. Der Umsetzungsvorschlag des Stadtrats beinhaltete auch eine Phase der Zwischennutzung des Carparkplatzes. Nachdem die Reisecars ab November 2022 auf dem Areal Rösslimatt in Kriens parkieren, darf diese nun bis zur Neugestaltung des Inselis (frühestens 2027) während vier Jahren stattfinden.
Nutzungsdauer
1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026
Jeweils von November – Mitte September
Nutzungseinschränkungen
Während der Määs und deren Auf- und Abbaus (Mitte September – Ende Oktober) muss die Zwischennutzungsfläche geräumt werden. Während Rudolfs Weihnachtsmarkt werden 400 Qm der Fläche angrenzend zum KKL durch Fahrzeuge und den Auf- und Abbau des Weihnachtsmarktes belegt. Dies entspricht der in Abb. 1 eingezeichneten Mindestfläche für Veranstaltungen.
Der Bodenbelag darf nicht in seiner Stabilität beeinträchtigt werden. Geringfügige Anpassungen (z.B. Bohrlöcher oder Bemalungen) sind möglich, wenn sie mit den Projektverantwortlichen abgesprochen werden.
Budget
Es steht ein Investitionsbudget von CHF 80'000.– für das Projekt zur Verfügung.
Mit dem Nutzungskonzept sind die Verwendungszwecke des Investitionsbudgets einzureichen und mit Kostenpunkten zu versehen.
Zusätzlich soll ein Finanzierungsplan für Ausgaben und Aufwendungen, die darüber hinaus gehen, erstellt werden.
Positionen, die bei der Budgetierung berücksichtig werden sollen (falls zutreffend):
- Materialkosten für die initiale Erstellung der Zwischennutzung
- Jährlich wiederkehrenden Unterhaltsarbeiten und Gebühren
- Kosten für Ab- und Aufbau und Transport für das wegräumen der Zwischennutzung für die Määs
- Personalkosten und Auslagen
- Reserve für Reparaturen und Unvorhergesehenes
- Nebenkosten
- Schätzung allfälliger Einnahmen, falls im Konzept vorgesehen
Mietzins/Kosten
Es wird für die Nutz- und Veranstaltungsfläche kein Mietzins erhoben. Bei kommerziellen Veranstaltungen wird eine entsprechende Gebühr verlangt.
Für Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Abfallgebühren, Strom und weitere derartige Kosten muss der/die Betreiber:in aufkommen. Dafür sind abhängig von der Nutzung zwischen 2'000 und 4'000 Franken pro Jahr zu rechnen.
Nutzung öffentlicher Grund
Bauliche und gastronomische Bewilligungen, wie auch die Nutzungsbewilligung für den öffentlichen Grund werden vom Projektleitungsteam der Stadt Luzern eingeholt und erstellt und müssen nicht budgetiert werden. Jährlich anfallende Gebühren (z.B. Wirtelizenz oder Ausschankbewilligung etc.) müssen von der Betreiberin übernommen werden.
Betriebs- und Öffnungszeiten
Es gelten die regulären Öffnungs- und Betriebszeiten für Gastronomie und Verkaufs- und Gewerbefläche. Die Fläche darf und soll ganztägig geöffnet und begehbar sein. Eine Einzäunung oder Schliessung der Fläche ist nicht angedacht.
Infrastruktur
Die bestehenden WC Anlagen dürfen genutzt werden. Es bestehen Wasser- und Starkstromanschlüsse. Hier findet ihr einen Auszug des Leitungskatasters.
Abbau, Transport und Lagerung der Zwischennutzung während der "Määs"
Die Kosten für den Abbau und den Abtransport der Zwischennutzung sind im Budget aufzunehmen. Die Stadt Luzern kann 50m2 überdachte und weitere unüberdachte Lagerungsmöglichkeiten kostenlos bereitstellen.