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Häufige Fragen (FAQ)

Fragen und Antworten zum Dialogverfahren

Wie kann ich mich am Dialogverfahren beteiligen?
Ein wichtiger Teil des Dialogverfahrens ist der Einbezug der Bevölkerung. Es sind drei Dialogphasen vorgesehen. Alle interessierten Personen, Verbände und Organisationen können sich daran beteiligen. Ziel der drei Dialogforen ist es, einen gemeinsamen Lern- und Erkenntnisprozess zu durchlaufen. Hierfür gilt in der Regel, dass sich die teilnehmenden Personen dazu bekennen, an allen drei Dialogveranstaltungen mitzuwirken.

Wer ist im Begleitgremium vertreten?
Das Begleitgremium setzt sich sowohl aus politischen Vertreter*innen, Fachpersonen aus der Verwaltung sowie Expert*innen aus den Fachgebieten Städtebau, Freiraum und Kultur/Umnutzungen zusammen. Zudem sind wichtige Anspruchsgruppen und Nutzer*innen mit Delegierten aus dem Verein Netzwerk Neubad, G-Net (Netzwerk gemeinnütziger Wohnbauträger Luzern), Planerverbänden und Quartiervereinen eng in den Erarbeitungsprozess miteinbezogen.

Wie gross ist der Perimeter des Dialogverfahrens
Der Bearbeitungsperimeter für die Gebietsentwicklung umfasst drei städtische Grundstücke. Diese belaufen sich auf rund 8'000 m2 Fläche. Die angrenzenden Strassenräume Freigleis, Escherstrasse, Bleicherstrasse und Kleinmattstrasse sind dabei mitzubearbeiten und mitzudenken.
Da viele thematische Abhängigkeiten weit über die Arealgrenzen hinweg bestehen, bezieht der Betrachtungsperimeter in Bezug auf den Sozial-, Kultur- und Freiraum sowie den Verkehr ebenfalls die angrenzenden Quartiere (Sternmatt, Obergrund, Unterlachen) mit ein. Weitere Arealentwicklungen in der näheren Umgebung ( «Rotpol» auf dem «ewl Areal», mögliche Entwicklungen auf den Grundstücken der SBB und der ewl entlang des Gleisfeldes) sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Gibt es Rahmenbedingungen für das offene Dialogverfahren?
Als Leitplanke für das Dialogverfahren hat der Stadtrat folgende Rahmenbedingungen festgelegt: 

  • Es ist aufzuzeigen, wie sich möglichst viele gemeinnützige Wohnungen mit einem attraktiven Wohnungsmix realisieren lassen, sodass ein breites Wohnangebot für verschiedene Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichen Lebensphasen und Preissegmenten geschaffen werden kann. 

  • Die denkmalpflegerische Unterschutzstellung des ehemaligen Hallenbads kommt für den Stadtrat nicht in Frage. Es soll jedoch geprüft werden, inwiefern ein «Weiterbauen» und «Weiterentwickeln» des Bestands möglich ist und welche Vor- und Nachteile dies im Vergleich zu einem Neubau hat.

  • Die Kultur- und Quartierzentrumsfunktionen sollen weiterentwickelt werden. Das Ziel ist ein vielseitiger städtischer Begegnungsort mit öffentlich zugänglichen Räumen für Quartier, Kultur, Kreativwirtschaft und Bevölkerung. 

  • Es ist darauf zu achten, dass sowohl privater Freiraum für die Bewohnenden als auch öffentlich zugängliche Freiräume für die umliegende Quartierbevölkerung bereitgestellt werden. 

  • Im Rahmen der Gebietsentwicklung müssen auch zwei Kindergärten mit einem gemeinsamen Mehrzweckraum sowie einem Aussenraum und ein Gymnastik-Mehrzweckraum realisiert werden.

  • Die Stadt Luzern und ewl planen die schrittweise Substitution der fossilen Energieträger bis 2040 (vgl. Klima- und Energiestrategie Stadt Luzern). Dabei ist geplant, das Gebiet Kleinmatt mit See-Energie zu erschliessen. Basierend auf der Standortevaluation ist die Integration einer Energiezentrale innerhalb des Betrachtungsperimeters mit zu planen. Der Flächenbedarf liegt bei zirka 2'000 m2.

Was ist ein Zielbild?
Im Zielbild wird aufgezeigt, wie das Gebiet dereinst aussehen soll. Dabei werden Rahmenbedingungen und Eckpunkte festgelegt, zum Beispiel wie viele Wohnungen auf dem Areal realisiert werden sollen und wie diese räumlich angeordnet werden. Oder welche öffentlichen Innen- und Aussenräume vorgesehen sind und wie das Areal erschlossen wird. Das Zielbild dient schlussendlich als gemeinsame Verständnisgrundlage und Richtschnur für die nachfolgende Entwicklungsschritte, vom Gestaltungsplan über das Bauprojekt bis zur Realisierung. 

Was passiert mit dem Neubad?
Mit der Zwischennutzung des alten Hallenbades ist in den vergangenen Jahren ein bedeutsamer Begegnungsort entstanden, dessen Zukunft sorgfältig geplant werden soll. Im Dialogverfahren wird eine Auseinandersetzung mit den bestehenden Gebäuden vorgesehen. Es werden verschiedene Stossrichtungen und Lösungsstrategien in Bezug auf den Gesamt- oder Teilerhalt und den Neubau von Gebäude und Gebäudeteilen untersucht. Ziel ist, dass ein vielfältiger und identitätsstiftender Wohn- und Begegnungsort entsteht. Wie genau das Gebiet als Ganzes dereinst aussehen soll, wird im derzeit laufenden offenen Dialogverfahren erarbeitet.

Wer entscheidet am Schluss?
Das Begleitgremium lenkt das Dialogverfahren. Der Stadtrat wird basierend auf den Ergebnissen des Dialogverfahrens und Empfehlungen des Begleitgremiums über das weitere Vorgehen befinden und einen Planungsbericht ausarbeiten. Der Grosse Stadtrat wird im Jahr 2026 über den Planungsbericht befinden.

Wie sieht das weitere Vorgehen nach Abschluss des Dialogverfahrens aus?
Nach Abschluss des Dialogverfahrens wird der Stadtrat dem Grossen Stadtrat im 1. Halbjahr 2026 einen Planungsbericht über das weitere Vorgehen vorlegen. Ziel ist, dass die städtischen Grundstücke zur Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Wohnungsbauträger in der Folge ausgeschrieben und die rechtskräftige Baubewilligung für die Weiterentwicklung der städtischen Grundstücke bis spätestens 2032 vorliegt, damit gleichzeitig mit dem Umzug der Feuerwehr auf das ewl-Areal – mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

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