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Dokumente 2. Auflage 2026

Die Auflage fand vom 28. April bis 27. Mai 2026 statt. Die aktualisierte Karte der Bau- und Zonenordnung finden Sie unter diesem Link.

Die Dokumente sind nachfolgend aufgeschaltet.

Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie in der Medienmitteilung und dem Flyer.

Dokumente

Rechtlich verbindliche Dokumente:

Hinweis: Einspracheberechtigt sind nur die Änderungen (vgl. graue Markierung)

  • Zonenplan: Änderungen

    Anleitung zum Nachschlagen der Zonenbestimmungen eines Grundstücks/Gebiets:
    1. Im Dokument "Zonenplan: Änderungen" nach dem Gebiet suchen. Ist es dort nicht aufgeführt, weiter zu Schritt 2. (Ist es aufgeführt, weiter zu Schritt 3)
    2. Im Dokument "Zonenplan: Orientierend, Stand 1. Auflage" das Gebiet suchen. Es ist mit einer eingekreisten Nummer gekennzeichnet – das ist die Ordnungsnummer, notieren Sie sich diese.
    3. Im Dokument "Bau- und Zonenreglement: Änderungen" den Anhang 1 (S. 22) aufschlagen.  Gehen Sie zur gesuchten Ordnungsnummer (Spalte 1). Zu jeder Ordnungsnummer ist die Bebauungsdichte aufgeführt (Überbauungsziffer, Gesamthöhe etc.).

Orientierende Dokumente:

Einsprachen

Gegen die Änderungen in der 2. Auflage der Bau- und Zonenordnung konnte während dem Auflagezeitraum Einsprache erhoben werden. Die Einsprachebefugnis ist im Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern geregelt. Einsprechende mussten darlegen, inwiefern sie durch die geänderten Vorschriften in ihrem schutzwürdigen Interesse verletzt sein könnten, sofern dies nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

Die Einsprachen gegen die Änderungen der 1. Auflage vom Herbst 2022 bleiben bestehen, sofern sie nicht zurückgezogen wurden. Es sind keine Erweiterungen der Einsprachen zu unveränderten Inhalten möglich.

Weiteres Verfahren

Die Einsprachen werden geprüft und die Einspracheparteien zum Gespräch eingeladen. Dies wird etwa ein halbes Jahr dauern.

Geplant ist, dass der Grosse Stadtrat Ende 2026 über die neue Bau- und Zonenordnung entscheidet. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist frühestens Mitte 2027 zu erwarten

Bis zur Genehmigung der neuen BZO durch den Regierungsrat (frühestens Mitte 2027) können Baugesuche nur bewilligt werden, wenn sie sowohl den Bestimmungen der heute geltenden BZO als auch der neuen BZO (Version zweite Auflage) entsprechen bzw. die jeweils strengeren Vorgaben einhalten. Es gibt jedoch bereits jetzt die Möglichkeit, Baugesuche nach ausschliesslich der neuen BZO einzugeben.

Rechtskräftige Bau- und Zonenordnungen

Die Unterlagen zu den heute rechtskräftigen Bau- und Zonenordnungen der Stadtteile Littau/Reussbühl und Luzern finden Sie nachfolgend.

Stadtteil Littau/Reussbühl (BZO 2008):

Stadtteil Luzern (BZO 2013):

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