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Antwort der Stadt Luzern:

Vielen Dank für Ihre Meldung und Ihren Beitrag dazu, dass Luzern glänzt.

Der Leinenzwang ist im kantonalen Hunderecht geregelt. Von April bis Juni besteht auf einem grossen Teil des Xylophonwegs bereits eine Leinenpflicht, gestützt auf das Jagdgesetz (Schonzeit). Zusätzlich gilt ein Leinenzwang auf verkehrsreichen Strassen. Diese Regelung ist direkt anwendbar; eine Signalisation ist rechtlich nicht erforderlich und wird in der Praxis nicht neu angebracht.

Zudem sieht die eidgenössische Signalisationsverordnung kein offizielles Signal für eine allgemeine Leinenpflicht auf Wegen oder Strassen vor. Entsprechend können diesbezüglich keine Verkehrssignale angeordnet werden.

Für den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen ist die Polizei zuständig. Sie schreitet bei Verstössen im Rahmen ihrer Patrouillentätigkeit ein. Fachliche Fragen zur Hundehaltung beantwortet der kantonale Veterinärdienst.

Da der Leinenzwang abschliessend gesetzlich geregelt ist und weder eine Signalisation noch bauliche Massnahmen erfordert, besteht seitens der Stadt keine eigenständige Vollzugskompetenz.

Ihre Stadt Luzern, Bereich Mobilität

Freilaufende Hunde

Avatar: GraueKatze GraueKatze

Beantwortet
Der Xylophonweg zwischen Emmenbrücke und Luzern ist eng. Frei rennende Hunde sind zwar glücklich aber für selbst sehr aufmerksame VelofahrerInnen gefährlich,vor allem wenn sich zwei frei laufende Hunde begegnen. Wäre eine Leinenpflicht für diese enge Strecke möglich?
  • Xylophonweg

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