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Antwort der Stadt Luzern:

Guten Tag, besten Dank für Ihre Meldung. Wir verstehen Ihren Unmut. Das Grundstück 890 linkes Ufer Treppengang ist im Eigentum der angrenzenden Liegenschaften (ausser der Baselstrasse 62) und mündet in den Privatteil der Lädelistrasse. Für den betrieblichen Unterhalt ist nicht die Stadt Luzern sondern die Eigentümerschaft zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Hausverwaltung zu wenden, welche Kontakt mit den anliegenden Hausverwaltungen aufnehmen kann.

Wir wünschen Ihnen eine baldige Lösung der leidigen Angelegenheit.

Freundliche Grüsse
Stadt Luzern, Strasseninspektorat

Vernachlässigung Reinigung Durchgang

Avatar: Hanspeter Hanspeter

Beantwortet
Der Durchgang zwischen Nr. 62 & Nr. 58 von der Baselstrasse zur Lädelistrasse wird von der Stadtreinigung vernachlässigt. Mittlerweile bemühen sich bereits die Anwohner die gröbsten Abfälle zu entsorgen, trotzdem sieht die Passage jede Woche aufs neue wie eine Müllhalde aus.
  • Baselstrasse 62, 6003 Luzern

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