«Single Point of Contact» für Bewilligungen von Veranstaltungen
Seit dem 1. August 2026 ist die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen die zentrale Anlaufstelle für alle Bewilligungen von Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Gleichzeitig wird ein Meldeverfahren für kleine, quartierorientierte Veranstaltungen auf Schularealen eingeführt.
Mit der Umsetzung des Projekts «Integraler öffentlicher Raum» vereint die Stadt Luzern die Zuständigkeit für das Erteilen von Bewilligungen für temporäre Nutzungen (Veranstaltungen, Quartierfeste, usw.) auf öffentlichen Stadträumen in der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen (STAV). Damit ist diese Dienstabteilung ab dem 1. August 2026 «zentrale Anlaufstelle» für alle Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen und Schulanlagen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise ein Quartierverein, der auf einem Schulareal ein Quartierfest durchführen will, die Bewilligung dazu ab August 2026 bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen einholen kann. Dabei kann das Gesuch für den Anlass über das Web-Kundenportal eingegeben werden. Für Quartier- und Sportvereine, die einen Anlass organisieren möchten, wird das Bewilligungsverfahren damit einfacher. Zudem ist mit der Eingabe des Gesuchs im Kundenportal direkt ersichtlich, ob der Stadtraum am gewünschten Datum frei ist. Mit der Konzentration der Bewilligungskompetenz auf eine Dienstabteilung ist diese nun auch in der Lage, eine geeignete räumliche und zeitliche Koordination von Gesuchen für Veranstaltungen vorzunehmen, wenn gleichzeitig mehrere Veranstaltungen in benachbarten Stadträumen beantragt werden. Eine aufwändige Koordination zwischen mehreren Dienstabteilungen entfällt.
Vereinfachung für kleine quartierorientierte Anlässe auf Schularealen
Schulanlagen sind wichtige, öffentlich zugängliche Stadträume in den Quartieren. Sie haben für das Quartierleben wie auch für die Grünraumversorgung eine zentrale Funktion. Diese Funktionen bleiben auch nach der Umsetzung der neuen Zuständigkeit für die Bewilligung von temporären Nutzungen gesichert. Insbesondere kleine, quartierorientierte Anlässe sind wichtig für ein vielfältiges Quartierleben. Damit die Hürden für die Bewilligung von kleinen Anlässen auf Schulanlagen noch weiter reduziert werden können, führt die Stadt Luzern ein sogenanntes Meldeverfahren auf Schulanlagen ein. Eine Quartierorganisation kann Anlässe mit weniger als 50 Personen und ohne grosse Infrastruktur (bspw. keine Koch- und Heizinstallationen) und ohne störende Emissionen (Gerüche, Lärm, usw.) per Mail bei der Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen anmelden und erhält dann eine kurze Bestätigung des Anlasses. Damit kann der administrative Aufwand für solche Kleinanlässe sowohl für Vereine als auch für die Stadtverwaltung reduziert werden.
Kultur und Sport weiterhin zuständig für Belegungsplanung der Aussenspielfelder im Trainings- und Spielbetrieb
Auf vielen Schul- und Sportanlagen der Stadt Luzern befinden sich Aussenspielfelder, welche durch die Sportvereine für Training und Wettkämpfe oder Ligaspiele genutzt werden. Die Koordination der Belegung dieser Aussenspielfelder wie auch der Sporthallen erfolgt weiterhin durch die Dienstabteilung Kultur und Sport. Werden Aussenspielfelder ausserhalb des Trainings- und Spielbetriebs im Zusammenhang mit einer Veranstaltung genutzt, übernimmt die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen die Koordination und Bewilligung der Nutzung.
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